Arbeitsrecht: Kündigung während Krankheit zulässig

November 24, 2014 in Allgemein

krankheit

„Während der Krankheitszeit eines Arbeitnehmers darf diesem nicht gekündigt werden“ – diesem Irrtum erliegen zahlreiche Beschäftigte.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Voraussetzungen einer Kündigung danach, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht. Dies wird bejaht, wenn in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden und wenn das in Frage stehende Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate gedauert hat. In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen kündigen.

Findet das Kündigungsschutzgesetz hingegen keine Anwendung, ist eine Kündigung ohne Begründung innerhalb der geltenden Kündigungsfristen zulässig.

Eine arbeitnehmerseitige Krankheit ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Insbesondere kommt eine Entlassung wegen sich häufender Kurzerkrankungen oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

Eine Kündigung während der Krankheitszeit ist also durchaus zulässig.

Mitgeteilt von:

VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

Kanzlei Uetersen

Großer Wulfhagen 1
25436 Uetersen

Tel:  04122 8437 752
Fax: 040 2000 855 77

Mail: mail@vonbergner.eu

KONTAKTIEREN SIE UNS.

Fachanwälte für Uetersen, Tornesch, Elmshorn

 

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen