Fachanwälte für Arbeitsrecht: schnelle Hilfe bei Kündigung
Kündigungen sind fast immer mit weitreichenden Konsequenzen für die betroffenen Arbeitnehmer verbunden. Dem Schock folgt schnell die Unsicherheit, ob man sich gegen die Kündigung wehren sollte und welche Folgen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben wird. Die anwaltliche Erfahrung zeigt dabei, dass kein Kündigungsfall identisch ist, fast immer kommt es auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Dabei sind ei Arbeitnehmer zumeist in einer grundsätzlich guten Position, den das deutsche Arbeitsrecht ist in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht, zumindest im Bereich des allgemeinen Kündigungsschutzes kann der Arbeitgeber daher nicht ohne weiteres drauflos kündigen.
Kündigung: Drei-Wochen-Frist beachten!
Der Arbeitnehmer muss aber schnell die Entscheidung treffen, sich gegen die Kündigung zu wehren, denn das Gesetz sieht eine kurze Klagefrist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung für eine Kündigungsschutzklage vor. Viele Arbeitnehmer stecken den Kopf in den Sand und lassen die Frist verstreichen, obwohl sie im Kündigungsschutzverfahren gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung gehabt hätten. Sie sollten sich daher immer anwaltlich beraten lassen, fast immer wird der erfahrende Arbeitsrechtler kurzfristig eine fundierte Prognose für das Kündigungsschutzverfahren geben können.
Kündigung: zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht kämpfen für Sie
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