Was kostet die Scheidung?

Das Einkommen der Ehegatten bestimmt die Kosten des Scheidungsverfahrens.
Das Einkommen der Ehegatten bestimmt die Kosten des Scheidungsverfahrens.

Bei den Scheidungskosten geht es zum einen um die Gerichtskosten, zum anderen um die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der Höhe des Gegenstandswertes ab. Auf Grundlage dieses Wertes werden sodann die konkreten Gebühren ermittelt. In Scheidungsverfahren setzen die Gerichte üblicherweise einen Gegenstandswert an, der sich aus der Addition des gemeinsamen Nettoeinkommens der Eheleute für drei Monate ergibt. Verdient also beispielsweise der Ehemann 2.500,00 Euro netto und die Ehefrau 2.000,00 Euro netto, dann ergäbe sich ein Gegenstandswert von 13.500,00 Euro. Nach den derzeitigen Gebührentabellen würden sich die Kosten für einen Rechtsanwalt bei einem solchen Streitwert auf ca. 2.000,00 Euro belaufen. Die Gerichtskosten würden im vorliegenden Beispiel auf ca. 600,00 Euro betragen .Allerdings kann sich der Gegenstandswert noch erhöhen, z.B., wenn der Versorgungsausgleich oder sonstige Folgesachen im Rahmen des Scheidungsverfahrens mitbehandelt werden.

Je höher das gemeinsame Einkommen der Eheleute ist, desto teurer wird somit auch das Scheidungsverfahren. Einkommensschwache Parteien sollten immer prüfen, ob sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Der Staat übernimmt die anfallenden Kosten dann je nach den konkreten Vermögensverhältnissen ganz oder teilweise.

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