Verkehrsrecht: das neue Punktesystem ist da!

Mai 5, 2014 in Allgemein, Verkehrsrecht

verkehr

Seit dem 01. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem für die Verkehrssünderdatei in Flensburg. Das Verkehrszentralregister wurde umbenannt in das „Fahreignungsregister“.

Die wichtigste Änderung: Verstöße gegen Verkehrsvorschriften werden nicht mehr grundsätzlich mit Punkten sanktioniert, sondern nur noch, wenn sie für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind.

Außerdem gibt es nicht wie bisher noch max. 18 Punkte sondern lediglich acht.

Der für die Gesetzesvorlage Verantwortliche, ehemaliger Verkehrsminister Peter Ramsauer, verglich das neue Punktesystem mit einem „Punkte-Tacho in Ampelform“. Dieser Tacho hat vier Stufen: grün (1-3 Punkte), gelb (4-5 Punkte), rot (6-7 Punkte), schwarz (8 Punkte).

Innerhalb des gelben Bereichs besteht die freiwillige Möglichkeit zur Teilnahme an einem (ca. 400 € teuren) Fahreignungsseminar, durch das ein Punkt getilgt werden kann. Im roten Bereich dient die Teilnahme an einem solchen Seminar nur der eigenen Bewusstseinsbildung; die Punktetilgung ist nicht mehr möglich.

Bei der Stufe „schwarz“ ist der Führerschein weg. Dann wird der Betroffene für sechs Monate gesperrt und muss danach ein positives Fahreignungsgutachten vorlegen, um seine Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.

Um eine Eintragung ins Fahreignungsregister auszulösen, muss das begangene Delikt zwei Voraussetzungen erfüllen: zunächst muss die Geldbuße höher als 60 € sein und weiterhin muss es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die explizit in der Anlage 13 zur Fahreignungsverordnung (FeV) ausgeführt ist.

Die nach dem alten Punktesystem eingetragenen Punkte werden in das neue System übernommen. Bisher eingetragene Punkte für solche Delikte, die nach neuem Recht gar nicht sanktioniert werden, werden ausnahmslos gelöscht.

Darüber hinaus gibt es für die Umrechnung es ein einfaches Schema, an dem sich die Übertragung orientiert:

1 – 3 alte Punkte = 1 neuer Punkt

4 – 5 alte Punkte = 2 neue Punkte

6 – 7 alte Punkte = 3 neue Punkte

8 – 10 alte Punkte = 4 neue Punkte

11 – 13 alte Punkte = 5 neue Punkte

14 – 15 alte Punkte = 6 neue Punkte

16 – 17 alte Punkte = 7 neue Punkte

18 + alte Punkte = 8 neue Punkte

Für Verkehrsteilnehmer hat die Reform jedoch nicht nur positive Seiten. Als Kompensation für die geringere Punktevergabe wurden viele Bußgelder erhöht. So z.B. kostet das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette nun 80 € anstatt wie früher noch 40 €.

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