Verkehrsrecht: Haftstrafe nach Trunkenheitsfahrt

September 26, 2014 in Allgemein

trunkenheitsfahrt

Im November 2012 fuhr der 23jährige Angeklagte mit seinem Pkw eine Landstraße. Seine Blutalkoholkonzentration betrug jedoch mindestens 2,0 Promille. Mit einer Geschwindigkeit von knapp 100 km/h stieß er mit einem Radfahrer zusammen, der kurz nach der Kollision verstarb.

Das Fahrrad war beleuchtet und für fahrtüchtige Fahrer aus einer Entfernung von 200-300 m gut erkennbar. Der Autofahrer konnte den Mann jedoch aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht erkennen.

Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Fahrer nach seiner Trunkenheitsfahrt in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung wegen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.

Trunkenheitsfahrt: Haftstrafe bei fahrlässiger Tötung?

Die Revision des Angeklagten hatte vor dem OLG Hamm keinen Erfolg (Beschluss vom 26.08.2014; Az.: 3 RVs 55/14). Insbesondere gebiete nach Ansicht der Richter die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe. Die Strafe sei auch unter Berücksichtigung der erheblichen Folgen für das Opfer und seine Familie sowie unter Beachtung der Tatsache, dass der Fahrer das Maß der absoluten Fahruntüchtigkeit bei weitem berschritten hat, gerechtfertigt.

 

VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

Unsere Niederlassungen:

Schenefeld – Hauptsitz

Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld

Tel:  040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77

mail@vonbergner.eu

www.vonbergner.eu

Pinneberg

Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg

Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77

www.pinneberg.vonbergner.eu

Quickborn

Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn

Tel:  04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77

www.rechtsanwalt-quickborn.de

Uetersen

Großer Wulfhagen 1 – 25436 Uetersen

Tel:  04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77

www.rechtsanwalt-uetersen.de

KONTAKTIEREN SIE UNS.

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen