Fahrverbot

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Was versteht man unter einem Fahrverbot?

Vor allem im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch findes sich gesetzliche Regelungen zum Fahrverbot. Beim Fahrverbot handelt es sich dabei um eine Nebenstrafe, die neben der eigentlichen Strafe verhängt wird. Neben der Hauptstrafe in Form von Geld oder Freiheitsstrafe, werden dem Täter im Strafverfahren häufig auch Fahrverbote auferlegt. Diese treffen ihn meist besonders. In Bußgeldverfahren sind Fahrverbote oft neben Geldbußen zu verhängen.

Nicht verwechselt werden darf das Fahrverbot mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis behält der Betroffene seine grundsätzliche Fahrerlaubnis. Er darf seinen seinen Führerschein quasi für eine Zeit nur nicht nutzen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird diese komplett aberkannt und kann unter Umständen erst nach einer Sperre wieder neu erlangt werden. Das Fahrverbot ist insoweit eine sehr viel weniger einschneidende Maßnahme.

Wann muss man mit einem Fahrverbot rechnen?

Wann ein Fahrverbot verhängt wird, ist bei Ordnungswidrigkeiten durch die Bußgeldverordnung vorgegeben. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Fahrverbot immer dann geboten ist, wenn dem Fahrer die beharrliche oder grobe Verletzung verkehrsrechtlicher Pflichten vorgeworfen wird. Dies sind in der Regel Fälle, in denen dem Fahrer besonders verantwortungsloses Verhalten vorgeworfen werden kann. Die Dauer des Fahrverbotes beträgt dann zwischen einem und drei Monaten.

Wann wird das Fahrverbot wirksam?

Das Fahrverbot wird in der Regel auch mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam, mit der es angeordnet wird. Dabei handelt es sich entweder um einen Bußgeldbescheid, ein gerichtliches Urteil oder um einen Strafbefehl. Wann genau die Rechtskraft eintritt, kann im Einzelfall schwierig festzustellen sein, da sich diese durch Einlegung von Rechtsmitteln hinauszögern lässt. Sie sollten daher zur Sicherheit anwaltlichen Rat einholen. Sobald das Fahrverbot wirksam ist, darf der Betroffene für die festgelegte Dauer keine Fahrzeuge im Verkehr führen. Macht er dies trotzdem, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Eine Besonderheit gilt bei den privilegierten Fahrverboten. Hier räumt der Gesetzgeber dem Betroffenen eine sogenannte Schonfrist von vier Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung ein. Innerhalb dieser vier Monate muss der Führerschein dann in amtliche Verwahrung gegeben werden. Die Betroffenen haben so einen gewissen Planungszeitraum und können beispielsweise ihren Urlaub für die Abgabe des Führerscheins einsetzen. Dieses Privileg erhalten meist aber nur Ersttäter, die innerhalb von zwei Jahren nicht bereits ein Fahrverbot erhalten haben.

Wie wird ein Fahrverbot getilgt?

Ein Fahrverbot wird getilgt bzw. abgegolten, sobald der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gegeben wird. Eine geeignete Stelle, wo der Führerschein hinterlegt werden muss, ist in der Regel die Bußgeldbehörde, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Die Betroffenen sollten stets rechtzeitig anfragen, ob sie ihren Führerschein bei der jeweiligen Stelle hinterlegen können. Wichtig ist dabei, dass der Betroffene alle auf ihn von einer deutschen Behörde zugelassenen Fahrerlaubnisdokumente abgibt. So muss beispielsweise auch ein internationaler Führerschein abgegeben werden. Anderenfalls wird das Fahrverbot nicht getilgt.

Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?

Es ist möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen. Dies ist aber die Ausnahme und kommt nur dann in Betracht, wenn sich das Fahrverbot im Einzelfall als unzumutbare Härte für den Betroffenen darstellen würde. In der Praxis wichtige Fallkonstellationen sind vor alle die, bei denen dem Täter durch das Fahrverbots ernste berufliche Konsequenzen drohen. Es reicht dabei in der Regel aber nicht aus, solche Nachteile nur zu behaupten. Der Betroffene wird vielmehr beweisen müssen, dass ihm die genannten Nachteile wirklich drohen – beispielsweise durch die Vernehmung seines Arbeitgebers.

Schwierig ist es immer, wenn die Betroffenen schon vorbelastet sind. In den meisten Fällen sind Behörden und Gerichte selten bereit, von einem Fahrverbot abzusehen.

Sieht das Gericht ausnahmsweise vom Fahrverbot ab, führt dies zu einer angemessenen Erhöhung des Bußgeldes. Was dabei im Einzelfall angemessen ist, liegt im Ermessen der Behörde oder des Gerichts. Es ist aber durchaus üblich, die Bußgeldhöhe zu verdoppeln oder sogar zu verdreifachen.

Brauche ich bei einem Fahrverbot die Hilfe eines Rechtsanwalts?

Insbesondere wenn bei der Verhängung eines Fahrverbotes berufliche Nachteile im Raum stehen, sollte sich der Betroffene möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat holen. Dabei ist es wichtig, von Anfang an die beste Verteidigungsstrategie festzulegen – insbesondere dann, wenn man die Umwandlung des Fahrverbotes in ein höheres Bußgeld anregen möchte.

 

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