Personenschaden

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Glücklicherweise belaufen sich die meisten Verkehrsunfälle auf Sachschäden. Kommt es dennoch zu einem Personenschaden, sind diese wieder meistens wenig dramatisch und ohne schwere Folgen – die klassischen Unfallfolgen sind HWS-Distorsionen (Schleudertraumata) und Prellungen. Auch hierfür steht den Geschädigten selbstverständlich eine Entschädigung zu, sofern es sich nicht um reine Bagatellverletzungen gehandelt hat.

Schleudertrauma: einige Fälle sind kompliziert

Viele Versicherer akzeptieren eingetretene Schleudertraumata und sind bereit, diese angemessen zu entschädigen. Jedoch kommt es auch immer wieder vor, dass Versicherer den Eintritt eines Schleudertraumas in Abrede stellen. Der Geschädigte muss dann nachweisen, dass es tatsächlich zu der unfallbedingten Verletzung gekommen ist. Da es sich bei einem Schleudertrauma um ein Syndrom handelt, kann die Beweisführung unter Umständen schwierig sein. Das Schleudertrauma kann im objektiven Befund schlichtweg übersehen werden. In solchen Problemfällen muss genau abgewogen werden, ob die gerichtliche Weiterverfolgung der Ansprüche erfolgversprechend und wirtschaftlich ist. Bei einer fehlenden Rechtsschutzversicherung wird das eher nicht die Regel sein. Im gerichtlichen Verfahren wird es nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf ein Sachverständigengutachten ankommen, welches schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Prozessrisiko daher Vielen zu hoch.

Schwere Personenschäden müssen fachmännisch betreut werden

Kommt es bedauerlicherweise doch einmal zu einem gravierenden Personenschaden, dann muss der Geschädigte seine Ansprüche von Anfang an in die richtige Bahn lenken. Neben langwierigen Heilungsprozessen kann sich auch die Schadensregulierung über Jahre hinziehen. Zudem besteht immer das Risiko von Dauer- und Spätschäden. Im schlimmsten Fall sind die Unfallfolgen derart erheblich, dass sich das gesamte Leben der Betroffenen ändert – insbesondere dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten dich die Geschädigten deshalb frühzeitig in die Beratung eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht begeben.

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