Was versteht man unter Verkehrsstraftaten?
Im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch finden sich die gesetzlichen Regelungen zu Verkehrsstraftaten. Es handelt sich dabei um Straftaten, die einen besonderen Bezug zum Straßenverkehr haben – weil sie dort stattfinden oder durch sie der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Insbesondere die Trunkenheit im Verkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (die sogenannte Fahrerflucht), das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Straßenverkehrsgefährdung werden häufig verhandelt. Darüber hinaus spielen auch die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung und der Vollrausch eine Rolle. Bestraft werden die Verkehrsstraftaten mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Nebenstrafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot kommen häufig noch dazu. Zudem gibt es für die Täter auch Punkte im Fahreignungsregister.
Muss ich bei einer Verkehrsstraftat um meinen Führerschein fürchten?
Ganz klar: ja. Die Entziehung der Fahrerlaubnis findet sich in § 69 StGB. Das Gesetz nennt dabei eine Reihe von Straftaten, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis im Regelfall angeordnet wird. Genannt wird hier ausdrücklich beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Ein Regelfall liegt vor, wenn der Täter bei dem Unfall einen bedeutenden Sachschaden oder einen Personenschaden verursacht hat. Viele Bürger sind noch immer der Meinung, die sogenannte Unfallflucht seiein Kavaliersdelikt. Sie sind sich dabei nicht bewusst, dass sie dieses Delikt ihren Führerschein kosten kann.
Es droht immer ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, selbst dann, wenn im Einzelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis umgangen werden kann. Selbst dies kann sehr unangenehm für die Betroffenen werden – insbesondere, wenn sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Wie kann man sich bei einer Verkehrsstraftat am besten verteidigen?
Wer sich gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat verteidigen möchte, sollte die beste Strategie möglichst frühzeitig festlegen. Insbesondere sollten sich die Betroffenen nicht vorschnell und eventuell unüberlegt gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft äußern. Anders als der Betroffene selbst, kann der Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Er wird sich daher zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Beweismittel den Verfolgungsbehörden zur Verfügung stehen und eventuell zum Gegenangriff übergehen. Je nachdem wie stichhaltig der Tatvorwurf ist, wird der Rechtsanwalt die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten ausarbeiten. Ist die Beweislage dürftig, wird man sich gegen den Vorwurf erfolgreich verteidigen können. Ist dagegen aufgrund der Beweislage mit einer Verurteilung zu rechnen, wird sich der Rechtsanwalt bemühen, die Strafe bestenfalls zu reduzieren.
Benötige ich bei einer Verkehrsstraftat anwaltliche Unterstützung?
Zwingend ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt nicht. Allerdings zeigen die obigen Ausführungen, wie ernsthaft und weitgehend die Konsequenzen für den Betroffenen sein können. Wer sich also nicht seinem Schicksal ergeben möchte, sollte sich besser nicht selbst rechtlich verteidigen. Es ist besser, die Angelegenheit einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht anzuvertrauen. Insbesondeream Anfang des Ermittlungsverfahrens wird viel Porzellan zerschlagen, wenn sich die Betroffenen vorschnell einlassen. Die kann der Anwalt dann oft nicht mehr kitten.