Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Unter einem Aufhebungsvertrag versteht man im Arbeitsrecht eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit einhergehenden Konditionen regelt. Es handelt sich somit um einen privatrechtlichen Vertrag, der gem. § 623 BGB der Schriftform bedarf. Der Vertrag muss daher vom Arbeitnehmer und von den Vertretungsberechtigten des Arbeitgebers unterschrieben werden.

Was wird in einem Aufhebungsvertrag geregelt?

Für den Inhalt eines Aufhebungsvertrages gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Hauptbestandteil ist die Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dahin gehend, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet. Daneben werden üblicherweise wichtige weitere Fragen geregelt, insbesondere, ob und in welches Höhe der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten soll. Sinnvoll ist es darüber hinaus, auch weitere klärungsbedürftige Punkte aufzunehmen wie die ordnungsgemäße Abrechnung, den Zeugnisanspruch, Urlaubs- und Überstundenabgeltung oder die Freistellung.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Der Aufhebungsvertrag ist von beiden Seiten freiwillig zu unterzeichnen, eine Rechtspflicht besteht grundsätzlich nicht. Allerdings bauen die Arbeitgeber häufig eine Drohkulisse auf und setzen den Arbeitnehmer unter Druck. Ein solches Vorgehen ist unseriös, Sie sollten sich niemals dazu verleiten lassen, kurzfristig und unüberlegt einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Hinterher ist es nämlich meistens zu spät. Ein Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag ist in aller Regel nicht möglich, es sei denn, die Parteien haben ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart. Nur in engen Ausnahmefällen kann eine Anfechtung des Vertrages in Betracht kommen, beispielsweise, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Drohung zur Unterzeichnung veranlasst hat. Man sollte sich daher immer eine angemessene Überlegungsfrist vorbehalten, auch um den Aufhebungsvertrag durch einen Arbeitsrechtler überprüfen zu lassen.

Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Wer einen Aufhebungsvertrag schließt, sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Inhaltlich ist es wichtig, dass alle klärungsbedürftigen Punkte mitgeregelt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Vertrag eine sogenannte Erledigungsklausel oder Generalquittung enthält. Nicht geregelte Ansprüche können sonst verfallen. Der Vertrag muss zudem inhaltlich klar und verständlich formuliert sein. Unklare vertragliche Klauseln müssen andernfalls bei später auftretenden Meinungsverschiedenheiten durch das Arbeitsgericht ausgelegt werden. Dieses Risiko kann durch klare und rechtssichere Formulierungen minimiert werden. Darüber hinaus beinhaltet der Abschluss eines Aufhebungsvertrages noch weitere Risiken, die nachfolgend beschrieben werden.

Welche Risiken bringt ein Aufhebungsvertrag mit sich?

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt muss damit rechnen, von der Bundesagentur für Arbeit für 3 Monate für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt zu werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt und diese damit praktisch mitverschuldet. Im Einzelfall sollte daher immer ganz genau und mit Hilfe eines Arbeitsrechtlers geprüft werden, ob und wie eine Sperrfrist umgangen werden kann. Zudem sollte in einem Aufhebungsvertrag niemals die für das Arbeitsverhältnis konkret geltende Kündigungsfrist verkürzt werden, da dies zu einem Ruhenstatbestand für den Bezug von Arbeitslosengeld führt.

Lässt man sich bei den Aufhebungsvertragsverhandlungen anwaltlich vertreten, dann kann es darüber hinaus auch Probleme mit dem Rechtsschutzversicherer geben. Dieser wendet nämlich häufig ein, es habe gar kein Rechtsschutzfall vorgelegen. Nur wenn der Arbeitgeber vor oder im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen eine Kündigungsdrohung ausgesprochen hat, werden die Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilen.

Schließlich ist zu bedenken, dass ein Aufhebungsvertrag lediglich eine privatschriftliche Vereinbarung darstellt. Erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus dem Aufhebungsvertrag nicht, dann muss ihn der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf Vertragserfüllung verklagen. Liegt dagegen ein gerichtlicher Vergleich vor, so kann dieser direkt vollstreckt werden.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?

In der Regel schon. Fast immer geht es für den Betroffenen um wirtschaftlich viel, eine rechtssichere und faire Lösung ist daher extrem wichtig. Man sollte indes nicht davon ausgehen, dass einem der Arbeitgeber immer eine solche freiwillig vorlegt. Ein erfahrener Arbeitsrechtler wird den Aufhebungsvertrag formell und inhaltlich prüfen und Ihnen den individuell besten Weg aufzeigen. Ein besonderes Augenmerk wird er dabei auf die Sperrfristproblematik legen, um hier drohende Nachteile möglichst auszuschließen.

Haben Sie Beratungsbedarf? Kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie frühzeitig über die zu erwartenden Kosten.

 

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