Arbeitsrecht Uetersen

Das Arbeitsrecht bildet den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Man unterscheidet dabei das sogenannten Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, und das kollektive Arbeitsrecht, das die Rechtbeziehungen von Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden sowie das Betriebsverfassungsrecht umfasst.

nilsWer eine Schlacht gewinnen will, muss die Fähigkeiten des Gegners genauso kennen wie die eigenen. Wir vertreten deshalb Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Aufgrund der dadurch gewonnen Erfahrungen können wir uns auch jeweils in die Lage der Gegenseite hineinversetzen, was für eine erfolgreiche Rechtsverteidigung unabdingbar ist.      

 

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wir haben uns in den vergangenen Jahren konsequent im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und fortgebildet und dürfen die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht tragen. Fachanwalt wird nur, wer seine besondere Sachkunde und Erfahrung durch Fortbildungen und praktische Arbeitsnachweise gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer belegt. Der Fachanwalt ist mit einem Facharzt vergleichbar. Wer Augenprobleme hat wird einen Augenarzt konsultieren, wer ein arbeitsrechtliches Problem hat, ist beim Fachanwalt für Arbeitsrecht am besten aufgehoben.

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Kündigung und Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzverfahren ist der klassische Streitfall im Arbeitsrecht. Hier geht es in der Regel um Alles oder nichts, vergleichbar mit der Scheidung im Familienrecht. Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss Kündigungsschutzklage bei Arbeitsgericht erheben und dies zügig, da die Klagfrist nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Wird die Frist versäumt, dann gilt die Kündigung als wirksam und zwar auch dann, wenn sie formelle oder materielle Fehler enthielt. Auch eine zu Ungunsten des Arbeitnehmers fehlerhaft berechnete Kündigungsfrist muss mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden, ansonsten gilt auch diese als rechtsbeständig.

Arbeitsrecht in Deutschland ist in aller erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht. Für den Arbeitgeber sind die Hürden daher immer hoch, wenn der den Arbeitnehmer kündigen oder ihn in anderer Form in seinen Rechten beschneiden möchte. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber gibt es vielfältige Angriffspunkte. Häufig werden schon Formalien nicht eingehalten, die Kündigung genügt nicht der Schriftform oder wird von einer nicht vertretungsberechtigten Person unterschrieben. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, dann muss der muss der Arbeitgeber zudem die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Hier fehlt es immer wieder an einer vernünftigen Vorbereitung, Unzulänglichkeiten bei der Kündigungserklärung lassen sich im Nachhinein jedoch in aller Regel nicht wieder ausbügeln.

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Abfindung bei Kündigung?

Wir haben uns auf Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren spezialisiert. Eine Kündigungsschutzklage ist immer auf Feststellung gerichtet, dass die Kündigung unwirksam ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat. Die aller meisten Arbeitnehmer wollen aber gar nicht zu dem Arbeitgeber zurück, der sie aussortiert und vom Hof gejagt hat. In diesen Fällen geht es den Betroffenen vielmehr darum, möglichst gut auszuscheiden. Im Vordergrund steht dann immer die Abfindung, aber auch weitere Vergünstigungen sind interessant, wie eine zusätzliche Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden (sogenannte Sprinterklausel), eine verlängerte Kündigungsfrist, ein gutes Zeugnis oder ein Budget für ein Jobcoaching (Outplacement). In diesen Fällen muss eine Rechtsanwalt nicht nur die Rechtslage analysieren, er muss auch seine Fähigkeiten als Verhandler unter Beweis stellen. Wir haben uns auch im Bereich der Verhandlungsführung umfassend fortgebildet um für unsere Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Fast jeder gekündigte Arbeitnehmer möchte eine Abfindung. Trotzdem gibt es in fast allen Kündigungsfällen keinen Anspruch darauf. Eine Abfindung muss daher in aller Regel mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Auch die Höhe ist dabei frei auszuhandeln. Ausgangspunkt ist meistens ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Hiervon kann aber in beiden Richtungen erheblich abgewichen werden. Je angreifbarer die ausgesprochene Kündigung ist, desto besser sind die Chancen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren. Hat der Arbeitgeber also ein höheres Risiko den Prozess zu verlieren, dann wird er im Zweifel auch bereit sein, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Arbeitsrecht: mehr als nur Kündigung

Auch wenn der Kündigungsschutz den Schwerpunkt des Arbeitsrechts darstellt, beschäftigen wir uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht natürlich auch mit allen sonstigen Problembereichen. Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:

Abfindung

Kündigung

Aufhebungsvertrag

Arbeitsvertrag

Abmahnung , Ermahnung und sonstige Disziplinarmaßnahmen

Direktionsrecht

Versetzung und Umsetzung

Lohn, Gehalt und Überstunden

Teilzeit

Befristung

Urlaub und Urlaubsabgeltung

Zeugnis (Erteilung und Abänderung)

Mutterschutz

Elternzeit und Elterngeld

Mobbing und Antidiskriminierung

Betriebsräte und Betriebsverfassung

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