Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt von Bergner seit Jahren intensiv mit allen typischen und untypischen Fallkonstellationen im Bereich des Verkehrsrechts.
Verkehrsrecht: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Unfallflucht
Einen besonderen Schwerpunkt legt Rechtsanwalt von Bergner auf Mandate im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und des Verkehrsstrafrechts. Ein guter Verteidiger nimmt immer zuerst sein Recht auf Akteneinsicht wahr, um sich auf den gleichen Wissensstand wie die Verfolgungsbehörde zu bringen. Erst danach kann eine seriöse Beurteilung der Rechtslage abgegeben und die optimale Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Wer vorschnell Angaben gegenüber Polizei oder Bußgeldstelle macht, bringt sich nicht selten in eine ungünstige Lage. Deshalb sollte die Sache so schnell wie möglich an den Spezialisten übergeben werden, ob und wie man sich zu dem Vorwurf äußern möchte, kann später in Ruhe entschieden werden.
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass es in vielen Fällen Ansatzpunkte gibt. Wir überprüfen dabei das volle Spektrum, beginnend mit Fragen der Formalien über Verjährung. Liegt dem Vorwurf ein technisches Messverfahren zugrunde, dann prüfen wir umfassend die möglchen Fehlerquellen. Gerade im Bereich der Durchführung gibt es nicht selten Unzulänglichkeiten, da sich die Messbeamten nicht immer an die Vorgaben der Gerätehersteller halten.
Verkehrsrecht: Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld
Auch die Unfallregulierung steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Die meisten Geschädigten wissen nicht, dass die Anwaltskosten teil des Schadensersatzes sind. Wer den Unfall nicht verschuldet hat, kann sich also einen Rechtsanwalt auf Kosten des Schädigers nehmen. Dennoch werden über 90% aller Unfälle noch immer ohne Anwalt reguliert. Das Ergebnis ist klar. Die Versicherer versuchen im Rahmen ihres Schadensmanagements alle Schadenspositionen gering zu halten. Insbesondere die Reparaturkosten werden fast standardmäßig gekürzt. Zudem wird der Versicherer den Geschädigten niemals darauf hinweisen, dass ihm auch weitere Schadenspositionen zustehen, von denen er noch keine Kenntnis hat, z.B. eine Wertminderung. Ohne anwaltliche Beratung besteht daher immer die Gefahr, dass der Geschädigte zumindest auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt.
Unfälle mit Personenschäden sind auch für einen Anwalt besonders anspruchsvoll. Hier geht es gerade bei schweren Verletzungsfolgen um existenzielle Fragen für den Mandanten. Auch wenn im Vordergrund immer die Frage nach einem angemessen Schmerzensgeld steht, sind andere Schadenspositionen oft viel bedeutsamer. Insbesondere der Verdienstausfall bei dauerhafter Einschränkung der Erwerbstätigkeit spielt eine wichtige Rolle. Rechtsanwalt von Bergner verfügt über langjährige Erfahrung auch im Bereich solch umfassender Personenschäden. Spezialisierung und Kompetenz sind hier besonders wichtig.
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