Bußgeldbescheid

bußgeldbescheid

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts ergehen Bußgeldbescheide, um begangene Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße, zu bestrafen. Die Bußgeldkatalogverordnung sieht dabei verschiedene Rechtsfolgen vor – von gestaffelten Bußgeldzahlungen, zu Punkten im Fahreignungsregister bis hin zu Fahrverboten. Anders als bei einer Straftat haben die Strafverfolgungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Das heißt, sie sind nicht verpflichtet, jede festgestellte Ordnungswidrigkeit auch zu verfolgen und zu sanktionieren.

Wie kann ich mich gegen ein Bußgeldbescheid wehren?

Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchte, muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem er den Bußgeldbescheid erhalten hat, Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen. Wird diese Frist versäumt, wird der Bußgeldbescheid wirksam – unabhängig davon, ob er tatsächlich rechtmäßig ergangen ist oder nicht. Nur in Ausnahmefällen kann ein Betroffener bei versäumter Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen. Es müssten dazu besondere Umstände vorliegen, die die Fristversäumnis ausnahmsweise entschuldigen. Nachdem der Einspruch eingelegt wurde, muss die Behörde prüfen, ob sie dem Einspruch stattgibt und damit den Bußgeldbescheid aufheben will. Hält sie jedoch weiter an dem Bußgeldbescheid fest, muss sie den Vorgang an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Dort wird dann in aller Regel ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, in dem der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit aufgeklärt werden soll. Bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung vor Gericht kann der Betroffene seinen Einspruch jederzeit zurücknehmen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Klassische Antwort: es kommt darauf an. Sicherlich lohnt sich nicht jeder Einspruch. Die Mehrheit der verschickten Bescheide sind im Ergebnis nicht angreifbar. Dennoch gibt es im Einzelfall immer wieder Angriffspunkte. Ein Verteidiger wird zunächst immer Akteneinsicht beantragen, um sich einen Überblick über das laufende Verfahren zu verschaffen. Er wird insbesondere die zugrunde liegenden Beweismittel prüfen – diese Prüfung hat bei Geschwindigkeitsmessungen eine entscheidende Bedeutung. Zwar gelten alle derzeit in Deutschland verwendeten Messverfahren als standardisiert. Die möglichen Fehlerquellen beim Messvorgang sind jedoch vielfältig.

Finden sich keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Beweisführung, kann gegebenenfalls auf der Stufe der Rechtsfolgen angesetzt werden. Gerade bei drohenden Fahrverboten kann ein guter Rechtsanwalt viel für seinen Mandanten erreichen. Er kann beispielsweise eine Verkürzung des Fahrverbots oder ein komplettes Absehen vom Fahrverbot gegen eine Geldzahlung erreichen. Insbesondere in Fällen, in denen Betroffene aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung deshalb immer.

 

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