Wer einen Unfall im Straßenverkehr erlitten hat, sollte sich möglichst schnell über seine Rechte informieren. Insbesondere der Bundesgerichtshof hat die zivilrechtliche Unfallregulierung in den vergangenen Jahren in seinen neuen Urteilen immer wieder verkompliziert. Da kann es schon mal vorkommen, dass Unfallgeschädigte bei der späteren Regulierung erhebliche Nachteile erleiden – schlichtweg, weil ihnen die verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten nicht bekannt waren. Dabei steht es den Geschädigten keineswegs immer frei, sich für einen bestimmten Regulierungsweg zu entscheiden. In vielen Situationen ist meist nur ein Regulierungsweg möglich. Wenn dies nicht bekannt ist, drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Nach wie vor wird nur ein geringer Teil der Verkehrsunfälle unter Einschaltung von Anwälten reguliert. Etwas unverständlich, da die Geschädigten die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung schließlich gegenüber dem Versicherer geltend machen können. Die Versicherung wiederum hat aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse daran, den für den Geschädigten wirtschaftlich besten Weg aufzuzeigen. Wer sich da nicht anwaltlich vertreten lässt, geht daher das Risiko ein, Geld zu verlieren.
Noch bedeutsamer wird eine richtige Beratung, wenn neben Sachschäden auch Personenschäden zu verzeichnen sind. Je nach Intensität des Unfalls drohen Folge- oder Spätschäden. Hier sollte daher dringend von Beginn an der richtige Weg eingeschlagen werden.
Wir haben über Jahre hinweg ein gut funktionierendes System zur Schadensregulierung entwickelt, womit wir die Rechte unserer Mandanten zügig und effizient vertreten. Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie über Ihre Rechte.
Erfahren Sie mehr zur Unfallregulierung: