Muss ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall in einer Werkstatt repariert werden, muss der Geschädigte während dieser Zeit auf sein Fahrzeug verzichten. Er hat dann zwei Wahlmöglichkeiten: entweder verlangt er für diese Zeit eine Nutzungsentschädigung oder ein nimmt einen Mietwagen in Anspruch. Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie es als angemessene Reparaturzeit im Sachverständigengutachten festgestellt worden ist.
Dennoch gibt es in der Praxis oft Probleme, wenn der Geschädigte die Erstattung von Mietwagenkosten vom Versicherer ersetzt verlangt. Zum einen liegt das daran, dass die Reparatur häufig länger dauert. Zum anderen gibt es auch immer wieder Streit über die Angemessenheit der Mietwagentarife. Viele Autovermieter schließen mit den Geschädigten Verträge, denen sie sogenannte Unfallersatztarife zu Grunde legen. Diese Tarife liegen jedoch häufig deutlich über den normalen Mietwagentarifen. Wichtig ist daher, dass Geschädigte nicht vorschnell Mietwagenverträge unterschreiben, sondern vorher Rechtsrat einholen. Schließlich werden die Fahrzeugvermieter später auf der vollständigen Bezahlung bestehen und zwar unabhängig davon, ob die Geschädigten alle Kosten vom Versicherer erstattet bekommen haben oder nicht.