Es ist die Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen, die am Fahrzeug entstandenen Schäden festzustellen und in einem Sachverständigengutachten zu dokumentieren. Der Sachverständige trifft auch Feststellungen dazu, ob ein Reparaturfall vorliegt oder ein Totalschaden eingetreten ist. Im Einzelfall wird er auch einen eingetretenen Minderwert festlegen und Angaben zur Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit machen.
Es ist stets anzuraten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Geschädigte kann erst auf Grundlage des Gutachtens entscheiden, welcher Regulierungsweg für ihn am sinnvollsten ist. Zudem dient das Gutachten auch der Beweissicherung, da der Sachverständige die entstandenen Schäden vollumfänglich fotografiert und dokumentiert.
Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind Teil des Schadensersatzes, den der Schädiger zahlen muss. Nur bei bei sogenannten Bagatellschäden gelten Ausnahmen. Die Rechtsprechung geht in diesen Fällen davon aus, dass die Kosten für die Einholung eines Gutachtens nicht im Verhältnis zu dem entstandenen Sachschaden stehen. Wo genau aber dieses Bagatellgrenze liegt, wird von den Oberlandesgericht unterschiedlich bewertet.