Einen Antrag auf Scheidung der Ehe kann vor einem deutschen Familiengericht nur ein zugelassener Rechtsanwalt stellen. Die Eheleute selbst können das Scheidungsverfahren folglich nicht in die Wege leisten. Der Gesetzgeber hat hier vor allem die Schutzbedürftigkeit der Eheleute im Blick, die vor übereilten Entscheidungen bewahrt werden sollen. Wer Probleme in der Ehe hat, soll sich zunächst fachmännisch beraten lassen, nicht immer ist die Scheidung der richtige Weg.
Jedenfalls ein Ehegatte muss sich deshalb anwaltlich vertreten lassen, wenn ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden soll. Der andere Ehepartner braucht nicht zwingend einen eigenen Anwalt, er kann sich auch darauf beschränken, dem Scheidungsantrag des anderen zuzustimmen. Dies birgt allerdings gewisse Risiken, da der andere Ehegatte seinen Scheidungsantrag jederzeit zurücknehmen kann. In so einem Fall würde die Ehe dann nicht geschieden. Auch aus Gründen der Waffengleichheit sollte jeder Ehegatte deshalb immer überlegen, ob er sich nicht auch anwaltlich vertreten lassen sollte.