Nach deutschem Recht haben die Eheleute die Trennung vollzogen, wenn sie die häusliche Lebensgemeinschaft aufgehoben wurde und zumindest einer der Eheleute diese auch nicht mehr fortsetzen will. Um die Voraussetzungen der Ehescheidung herbeiführen zu können, müssen die Eheleute wenigstens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben, Ausnahmen gelten insoweit, wenn ein Härtefall vorliegt und einer Partei die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zuzumuten ist.
Die Trennung wird in aller Regel räumlich vollzogen, ein Ehegatte verlässt also die gemeinsame Ehewohnung. Manchmal ist dies aber aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr, es kommt dann zu einer Trennung innerhalb der Ehewohnung. Wichtig ist dabei, dass es zu einer „Trennung von Tisch und Bett“ kommt, die Eheleute dürfen also insbesondere nicht mehr in gemeinsamen Zimmer schlafen und intime Kontakte unterhalten sich auch nicht mehr bekochen.
Häufig verlaufen Trennungen hochemotional. Die Eheleute sind deshalb nicht immer in der Lage, sich frühzeitig Gedanken über die anstehende Scheidung und die damit einhergehenden Folgen zu machen. Es ist jedoch wichtig, bestimmte Problemkreise schnell anzugehen, um mögliche Rechtsnachteile in der Zukunft zu vermeiden. Zu den Punkten, über die man sich möglichst frühzeitig Klarheit verschaffen sollte gehören beispielhaft:
-Besteht Bedarf für einen Gewaltschutzantrag? Dies kann gerade bei Fällen von häuslicher Gewalt geboten sein.
-Wie sieht es mit dem Thema Unterhalt aus. Wer ist unterhaltsberechtigt, wer unterhaltsverpflichtet?
-Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Wo werden sich diese aufhalten, müssen hier vorübergehende Regelungen geschaffen werden?
-Was geschieht mit der gemeinsamen Ehewohnung, wer zieht aus, muss ggf. eine gerichtliche Zuweisung beantragt werden?
-Gibt eine gemeinsame Immobilie? Wie sollen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden, was ist mit Rechtsverbindlichkeiten?
-Wer muss wann die Steuerklasse wechseln?
-Bestehen Lebensversicherungsverträge? Wer ist bezugsberechtigt, müssen hier ggf. Änderungen vorgenommen werden?
-Bestehen Vollmachten, insbesondere für Bankkonten, die ggf. widerrufen werden müssen?
Die relevanten Fragen und insbesondere die individuellen Antworten klären Sie am besten mit Hilfe eines erfahrenen Scheidungsanwaltes.