Nein. In einem Scheidungsverfahren kann ein Rechtsanwalt immer nur einen der Ehegatten vertreten. Würde der Anwalt auf beiden Seiten tätig, ergäbe sich für ihn nämlich ein unüberbrückbarer Interessenkonflikt. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Eheleute an sich einig sind und eine einvernehmliche Scheidung durchführen wollen. Man kann nämlich nie wissen, wie sich das Verfahren entwickelt und ob es nicht doch noch zu widerstreitenden Interessen kommt.
Zwar können sich die Eheleute darauf beschränken, dass nur einer von ihnen einen Anwalt beauftragt, damit dieser einen Scheidungsantrag stellt. Der Rechtsanwalt ist dann jedoch ausschließlich der einseitige Interessenvertreter des Ehegatten, von dem er beauftragt wurde. Beiden Ehegatten kann er für rechtliche Beratung nicht zur Verfügung stehen.
Die Eheleute sollten grundsätzlich immer für sich persönlich prüfen, ob sie einen Anwalt benötigen. Je komplexer das Scheidungsverfahren voraussichtlich wird, desto eher sollte man Rat bei einem Scheidungsanwalt suchen.