Unter Folgesachen versteht man im Scheidungsverfahren alle rechtlichen Gesichtspunkte, die neben der reinen Ehescheidung mitentschieden werden müssen. Stellt man einen Scheidungsantrag, dann führt das Gericht von Amtswegen nur eine Folgesache durch, nämlich den Versorgungsausgleich. Dabei geht es um den Ausgleich der Rentenanwartschaften, die die Ehegatten im Laufe der Ehezeit angesammelt haben. Alle sonstigen Folgesachen werden nur dann vom Gericht mitentschieden, wenn dies von den Parteien des Scheidungsverfahrens ausdrücklich beantragt wird. Dabei geht es insbesondere um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Hausrat, Sorgerecht und Umgangsrecht.