Es kommt immer wieder vor, dass sich die Eheleute während ihrer Trennungsphase wieder annähern. Im späteren Scheidungsverfahren trägt dann eine der Parteien möglicherweise vor, dieser Versöhnungsversuch habe die Trennung unterbrochen. Ob dies tatsächlich so zu bewerten ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Je länger die Phase der Annäherung oder Versöhnung gedauert hat, desto eher kann von einer Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden. Letztendlich muss die das zuständige Familiengericht unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles entscheiden. Die Rechtsprechung tendiert dazu, ab einem Zeitraum von zwei Monaten von einer Versöhnung der Parteien auszugehen. Kürzere Versöhnungsversuche, auch wenn diese mehrfach vorgekommen sind, können dagegen unschädlich sein.