Scheidung: wann bekommt man Prozesskostenhilfe?

IMG_7305
Wer bedürftig ist, bekommt Verfahrenskostenhilfe.

Scheidungsverfahren können teuer werden, damit auch finanziell schlechter gestellte Eheleute ihre Rechte wahrnehmen können, besteht insoweit die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Diese wird dem Ehegatten auf Antrag gewährt, wenn er aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen. Der Ehegatte muss im Rahmen der Antragstellung eine Erklärung über seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben, das Gericht prüft dann seine konkreten Einkommensverhältnisse. Auch vorhandenes Vermögen ist anzugeben und muss unter Umständen bevorrechtigt eingesetzt werden. Je nach Ergebnis der Prüfung übernimmt der Staat dann die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltskosten oder verauslagt diese zunächst (Ratenzahlungsverpflichtung).

Der erfahrene Scheidungsanwalt wird stets prüfen, ob eine Partei bedürftig ist und ein Antrag auf Erteilung von Verfahrenskostenhilfe erfolgversprechend ist.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen