Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Der Scheidungsantrag ist beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
Der Scheidungsantrag ist beim zuständigen Familiengericht zu stellen.

Das Scheidungsverfahren beginnt damit, dass eine Partei den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreicht. Anträge kann im Scheidungsverfahren nur die Partei stellen, die auch anwaltlich vertreten ist. Das Familiengericht wird den Antrag der Gegenseite dann zustellen und beiden Parteien die Fragebögen zum Versorgungsausgleich zustellen. Dabei geht es um den Ausgleich der während der Ehe von den Parteien erworbenen Rentenanwartschaften. Liegen die Scheidungsvoraussetzungen vor und sind auch alle erforderlichen Informationen zum Versorgungsausgleich beim Gericht eingegangen, dann bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Zum Termin müssen beide Parteien persönlich erscheinen, das Gericht hört sie zum Getrenntleben und zum Scheitern der Ehe an. Auch der Versorgungsausgleich wird mit den Parteien besprochen. In der Regel wird der Scheidungsbeschluss sodann unmittelbar in der Sitzung verkündet, sofern beide Parteien anwaltlich vertreten sind, können sie einen Rechtsmittelverzicht erklären. Der Scheidungsbeschluss wird dann sofort rechtskräftig.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen