Schmerzensgeld

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Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat nach § 253 Abs. 2 BGB derjenige, der eine Verletzung des Körpers erlitten hat. Das Gesetz spricht jedem Geschädigten dabei eine sogenannte billige Entschädigung in Geld zu. Im Bereich des Verkehrsrechts kann somit derjenige Schmerzensgeld verlangen, der durch ein Unfallereignis Verletzungen davon getragen hat. Eine Ausnahme besteht nur bei reinen Bagatellverletzungen. Das sind solche Verletzungen, deren Intensität so gering ist, dass sie üblicherweise nicht mit Schmerzen verbunden sind.

Die häufigste Verletzung im Bereich der Verkehrsunfälle ist die HWS-Distorsion (Schleudertrauma). Versicherer zahlen jedes Jahr viele hundert Millionen Euro, um Schleudertraumata zu behandelt und zu entschädigen. Während einige Versicherer ohne Probleme Schmerzensgeld zahlen, verlangen andere, dass der Geschädigte den Vollbeweis führt. Da das Schleudertrauma als Syndrom nicht leicht nachzuweisen ist, erweist sich das in der Praxis häufig als schwierig.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Wie bereits ausgeführt, besteht ein Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld. Billig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Betrag angemessen sein muss. Was jedoch im Einzelfall angemessen ist, ist immer im Rahmen einer Gesamtbetrachtung festzustellen. Im Zweifel setzt der Richter die Höhe des Schmerzensgeldes fest.

Zu den Faktoren, die die Höhe des Anspruchs beeinflussen, gehören beispielsweise:

  • Art der Verletzung und Genesungsdauer
  • Dauer und Intensität der konkret erlittenen Verletzungen
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • sonstige körperliche Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen
  • Arztbesuche, eingenommene Medikamente und Therapiemaßnahmen
  • Einschränkungen der Lebensführung, z.B. der Verzicht auf Freizeitaktivitäten und Hobbies

Die Gerichte orientieren sich mittlerweile an einschlägigen Schmerzensgeldtabellen, um die Höhe des Schmerzensgeld zu bestimmen. Allerdings bieten diese Tabellen allenfalls Anhaltspunkte. Jede Entscheidung soll schließlich individuell getroffen werden, da jeder Einzelfall eigene Besonderheiten aufweisen kann. Teilweise liegen Urteile schon Jahre zurück, sodass es unbillig wäre, sich komplett nach ihnen zu richten.

Wie kann ich meinen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen?

Schon während der Verhandlungen mit dem Versicherer sollte sich der Geschädigte von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Versicherer werden immer und mit allen Mitteln versuchen, die Entschädigungsleistungen an den Geschädigten möglichst niedrig zu halten. Kommt es außergerichtlich nicht zu einer Einigung, müssen die Chancen einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingeschätzt werden. Insbesondere wenn der Geschädigte rechtsschutzversichert ist, sollte der Klageweg genutzt werden, oft kommt es dann im Rahmen des Prozesses zu einer Einigung mit Gesamtabfindung.

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