Was ist eine ordentliche Kündigung?
Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man im Arbeitsrecht eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist beendet. Die konkrete Kündigungsfrist kann sich dabei aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben. Das Gegenstück zur ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung), die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.
Wann ist eine ordentliche Kündigung zulässig?
Ob eine ordentliche Kündigung rechtmäßig ist, hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Unabhängig von formellen Fragen zur Kündigungserklärung ist vor allem maßgeblich, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Ist dies der Fall, dann benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Man unterscheidet dann drei Fallgestaltungen, die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung. In jeder der Konstellationen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Kündigung rechtmäßig ist.
Findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, und genießt der Arbeitnehmer auch keinen Sonderkündigungsschutz, dann benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Der Arbeitnehmer ist dann weitestgehend schutzlos.
Wie kann ich mich gegen eine ordentliche Kündigung wehren?
Wer sich gegen eine ordentliche Kündigung wehren möchte, muss binnen drei Wochen am Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam und rechtmäßig. Einer Kündigungsschutzklage bedarf es auch, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung lediglich eine zu kurze Kündigungsfrist berechnet hat.
Sollte ich mit einer ordentlichen Kündigung zum Rechtsanwalt gehen?
Die verschiedenen Fragen rund um die Kündigung sind vielfältig und rechtlich oft kompliziert. Ein juristischer Laie wird daher kaum überblicken können, ob die Kündigung angreifbar ist oder nicht. Vor diesem Hintergrund ist es immer ratsam, die Kündigung anwaltlich überprüfen zu lassen, da andernfalls Rechtsnachteile drohen können.
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