Arbeitsministerin Andrea Nahles hat ihren Gesetzesentwurf zu einer Tarifeinheit im Arbeitsrecht vorgestellt. Ziel des Entwurfs ist es, Tarifkollisionen zwischen konkurrierenden Gewerkschaften innerhalb eines Betriebs zugunsten der stärkeren Koalition aufzulösen.
Zur Begründung führte Nahles an, dass autonome Konfliktlösungen zu fördern seien. So sollten beispielsweise konkurrierende Gewerkschaften wie aktuell bei der Bahn die EVG und die GDL ihre Zuständigkeiten untereinander abstimmen oder auch Tarifgemeinschaften bilden.
Jedoch solle die Regelung der Tarifeinheit nur subsidiär gelten, also wenn sich Kollisionen mehrerer Tarifverträge nicht vermeiden lassen. So werde die Tarifpluralität innerhalb eines Betriebs nur aufgelöst und durch die Tarifeinheit ersetzt, soweit sich zwei oder mehrere geltende Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden würden. Dann solle das Mehrheitsprinzip gelten, also dass der Teil des Tarifvertrags der stärkeren Gewerkschaft Anwendung findet.
Also problematisch wurde von Gegnern des Gesetzesplanung angeführt, dass so besonders kleine Gewerkschaften in ihrer Koalitionsbetätigung massiv beschnitten werden würden. Der Gesetzesentwurf versucht dem dadurch entgegenzuwirken, dass er ein sog. Nachzeichnungsrecht einführt. Die verdrängte Gewerkschaft soll danach einen mit dem Vertrag der stärkeren Gewerkschaft inhaltsgleichen Tarifvertrag vom Arbeitgeber als eigenen Abschluss verlangen können.
Das Gesetz soll im Sommer 2015 in Kraft treten, muss jedoch vorher noch die Stationen im Bundestag und –rat durchlaufen.
Es bleibt abzuwarten, ob eine derartige Regelung mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit vereinbar sein wird.
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