Änderungskündigung

Was ist eine Änderungskündigung?

Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG geregelt. Rechtlich handelt es sich um eine ordentliche Beendigungskündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Der Anwendungsbereich der Änderungskündigung beginnt dort, wo das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet. Wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber nicht einseitig abändern, er muss sich vielmehr der Änderungskündigung bedienen. Dies betrifft insbesondere die Arbeitszeit und die Vergütung, ggf. auch die Art der Tätigkeit und den Tätigkeitsort.

Wie kann ich auf eine Änderungskündigung reagieren?

Der betroffene Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Änderungskündigung zu reagieren. Unternimmt der Arbeitnehmer gar nichts, dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dies ist sicherlich die schlechteste Lösung, sofern der Arbeitnehmer nicht gerade auf eine Kündigung gewartet hat.

Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fortsetzen, dann hat er verschiedene Alternativen. Zunächst kann er das Angebot des Arbeitgebers auf Fortsetzung zu geänderten Konditionen vorbehaltlos annehmen, das Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der Kündigungsfrist dann zu den neuen Bedingungen fortgeführt.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, das Angebot nicht anzunehmen und binnen drei Wochen ab Zugang der Änderungskündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Erklärt das Arbeitsgericht die Änderungskündigung für rechtswidrig, dann wird das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Erklärt das Arbeitsgericht die  Änderungskündigung dagegen für rechtmäßig, dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dies ist also die Alles-oder-Nichts-Lösung.

Der dritte Weg besteht darin, dass Angebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozialwidrig ist. Es wird muss sodann fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben werden, das Arbeitsgericht überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung. Ist die Kündigung rechtswidrig, wird das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fortgesetzt. Ist sie dagegen rechtmäßig, geht das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen weiter. Diese Wahlmöglichkeit wird der Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer in aller Regel anraten, da das Arbeitsverhältnis unabhängig vom Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens jedenfalls seine Fortsetzung findet.

Wichtig in dieser Konstellation ist, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist schon zu den geänderten Arbeitsbedingungen arbeiten muss, auch wenn das Kündigungsschutzverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Beinhaltet die Änderungskündigung also beispielsweise eine örtliche Versetzung, dann muss der Arbeitnehmer bereits am neuen Arbeitsort tätig werden.

Sollte ich mit einer Änderungskündigung zum Anwalt gehen?

Änderungskündigung - welcher Weg ist der Beste für Sie?
Änderungskündigung – welcher Weg ist der Beste für Sie?

Ja. Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, wie kompliziert die Einzelfragen bei einer Änderungskündigung sind. Hier sollte der Arbeitnehmer kein Risiko eingehen und sich in die Beratung eines Fachmannes begeben.

Haben Sie Beratungsbedarf bei einer Änderungskündigung? Kontaktieren Sie uns.

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