Manager berührt Hintern einer Kollegin: keine fristlose Kündigung

Juli 27, 2015 in Arbeitsrecht

IMG_4147

Ein Vertriebsmanager berührte den Hintern einer Kollegin, eine andere Mitarbeiterin umfasste er mit seinem Arm. Das Unternehmen entließ den Mann fristlos wegen sexueller Belästigung.

Der Manager klagte gegen die Kündigung und erhielt vor dem Arbeitsgericht Berlin nun Recht (Urt. v. 08.04.2015; Az.: 10 Ca 18240/14). Die Richter erklärten, dass die Vorfälle bereits ein halbes Jahr vor der Kündigung passiert seien. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen hätten die Situationen demnach wohl als nicht sonderlich schwerwiegend empfunden. Das Argument des Unternehmens, dass die Frauen verängstigt seien und die Anzeige erst deshalb so spät einreichten, konnte das Gericht nach einem Zeugenverhör nicht nachvollziehen.

Demnach sei lediglich eine ordentliche Kündigung möglich gewesen, für die es aber an einer Abmahnung gefehlt habe.

Mitgeteilt von:

VON BERGNER – Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare

Unsere Niederlassungen:

Schenefeld – Hauptsitz

Schenefelder Platz 2 – 22869 Schenefeld

Tel:  040 2000 855 55 Fax: 040 2000 855 77

mail@vonbergner.eu

www.vonbergner.eu

Pinneberg

Elmshorner Straße 84a – 25421 Pinneberg

Tel: 04101 8547 828 Fax: 040 2000 855 77

www.pinneberg.vonbergner.eu

Quickborn

Bahnhofstraße 112 – 25451 Quickborn

Tel:  04106 6392 653 Fax: 040 2000 855 77

www.rechtsanwalt-quickborn.de

Uetersen

Großer Wulfhagen 1 – 25436 Uetersen

Tel:  04122 8437 752 Fax: 040 2000 855 77

www.rechtsanwalt-uetersen.de

Sie haben ein aktuelles arbeitsrechtliches Problem?

KONTAKTIEREN SIE UNS.

Fachanwälte für Uetersen, Tornesch, Elmshorn

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen