Ein Vertriebsmanager berührte den Hintern einer Kollegin, eine andere Mitarbeiterin umfasste er mit seinem Arm. Das Unternehmen entließ den Mann fristlos wegen sexueller Belästigung.
Der Manager klagte gegen die Kündigung und erhielt vor dem Arbeitsgericht Berlin nun Recht (Urt. v. 08.04.2015; Az.: 10 Ca 18240/14). Die Richter erklärten, dass die Vorfälle bereits ein halbes Jahr vor der Kündigung passiert seien. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen hätten die Situationen demnach wohl als nicht sonderlich schwerwiegend empfunden. Das Argument des Unternehmens, dass die Frauen verängstigt seien und die Anzeige erst deshalb so spät einreichten, konnte das Gericht nach einem Zeugenverhör nicht nachvollziehen.
Demnach sei lediglich eine ordentliche Kündigung möglich gewesen, für die es aber an einer Abmahnung gefehlt habe.
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